Flüchtlinge fliehen aus ihrer Heimat in eine fremde Welt, bis nach Deutschland, bis nach Sachsen, bis nach Dohna. Sie tun es aus den verschiedensten Gründen, auf keinen Fall um uns in Dohna zu schaden oder zu drohen.
Wer in Dohna ankommt, hat einen weiten, entbehrungsreichen Weg hinter sich und wurde von einer deutschen Behörde in den Freistaat Sachen, in unseren Landkreis, nach Dohna verwiesen. Es steht keinem von uns zu, über die Rechtmäßigkeit der Zuweisung zu urteilen oder gar strafbare Handlungen zu unterstellen.
Das Asylrecht ist ein Grundrecht, die Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen eine Weisungsaufgabe der Bundesregierung, gegen die ich mich als Bürgermeister nicht wehren darf, wehren kann und wehren will.
Es ist unsere Aufgabe vor Ort, den Flüchtlingen ein Ankommen zu ermöglichen, soziale Kontakte zu vermitteln, zu helfen, schnell die deutsche Sprache zu erlernen. Dafür gibt es in Dohna viele helfende Hände in der Kirche, der Verwaltung, dem Stadtrat, Vereinen und von Bürgern. Den Kontakt dahin vermittle ich gern.
Ihr Ralf Müller.