Der Bebauungsplan Weesensteiner Str. wurde einstimmig als Satzung beschlossen. Alle Einwendungen der beteiligten Behörden wurden eingearbeitet und abgewogen. Dohnaer Bürger hatten keine Einwendungen zum Bebauungsplan, der künftig Solaranlagen auf der oberen Halde und eine gewerbliche Nutzung erlaubt. Nach Genehmigung des Planes durch das Landratsamt (erwartet im 1. Quartal 2015) muss noch ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden, bis Baurecht herrscht.